Wie sieht der Prozeß des Immobilienkaufs in Kroatien für die ausländischen Staatsbürger aus?
Wenn Sie Immobilien in Kroatien kaufen, und Sie den kroatischen Heimatschein oder den kroatischen Reisepass haben, sind die Formalitäten beim Kaufen ziemlich einfacher. Seit dem Jahr 2009 hat Kroatien mit dem Unterzeichnen des Einvernehmens über die Stabilisierung und den Anschluß die Pflicht der Markteröffnung im Bezug auf die Bürger der Europäischen Union übernommen, so sind alle Bürger der Europäischen Union mit den kroatischen Bürgern gleichberechtigt, wenn es um Immobilienkauf geht. Aber es gibt zahlreiche Vorschriften und Gesetze in Kroatien, die den Prozeß des Eigentumserwerbs über eine Immobilie von den juristischen und natürlichen Personen regulieren.
Auch alle andere ausändische Staatsbürger können auch eine Immobilie in Kroatien kaufen, aber dafür brauchen sie eine Zustimmung vom Justizministerium und Außenministerium. Die Zustimmung können die Staatsbürger der Länder bekommen, die mit der Republik Kroatien den unterschriebenen Vertrag über die Reziprozität haben, und in den besonderen Fällen auch die anderen Staatsbürger.
In kurzen Worten unterscheidet sich der Prozeß des Immobilienkaufs für die ausländischen Staatsbürger außer der Europäischen Union dadurch, dass man den Kaufvertrag nach dem Vertragsunterschreiben zusammen mit der bestimmten Dokumentation dem zuständigen Ministerium liefern muss. Wenn das Ministerium die Zustimmung ausstellt, erfolgt die Registrierung des Besitzes. Wir zählen Ihnen die Schritte auf, die die ausländischen Staatsbürger bei dem Immobilienkauf in Kroatien befolgen sollten.
Wie können Sie eine Immobilie in Kroatien kaufen, wenn Sie Staatsbürger eines nicht zur EU gehörenden Landes sind?
Wenn Sie der ausländische Staatsbürger sind, der nicht auf dem Gebiet der EU wohnt, können Sie eine Immobilie in Kroatien laut dem Prinzip der Reziprozität kaufen. Es ist nötig dem Justizministerium den schriftlichen Antrag zu senden, und zum Antrag soll man folgendes beilegen:
1. grundlegende Urkunde für den Immobilienkauf (Kaufvertrag, Schenkungsvertrag und ähnliches)
2. Nachweis über den Besitz des Verkäufers (Auszug aus dem Grundbuch, nicht älter als 6 Monate)
3. Bescheinigung (nicht älter als 6 Monate) des Gespanschaftsamts, dass sich die Immobilie in den Grenzen des Baugebietes befindet, das mit der Raumplanung geplant ist)
4. Nachweis über die Staatsangehörigkeit des ausländischen Staatsbürgers (Reisepasskopie) oder der Nachweis über den Status der juristischen Person
5. Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter berechtigt ist
6. Nachweis über die bezahlten Gebühren in Höhe von 50 Kuna für die Unterbreitung des Antrags, und 100 Kuna für den Beschluss über den Immobilienerwerb. Für jede Antragsergänzung ist es nötig 20 Kuna Gebühr zu bezahlen.
Gibt es Ausnahmen in diesem Prozess?
Ja. Die Ausnahmen sind die ausländischen Staatsbürger, die außer der Grenzen der Europäischen Union wohnen, und sie haben in Kroatien eine schon bestehende Firma. In diesem Fall brauchen sie keine Zustimmung vom Ministerium für den Immobilienkauf in Kroatien.
Wie kann man eine Immobilie in Kroatien verkaufen?
Alle ausländische juristische und natürliche Personen können ohne irgendein Hindernis ihre Immobilien verkaufen, die sich auf dem Gebiet der Republik Kroatien befinden. In diesem Fall sind sie mit den kroatischen Staatsbürgern gleichberechtigt.
Wie kann man den Kaufprozess vereinfachen?
Den ganzen Prozess ist es möglich zu vereinfachen, so dass Sie eine Immobilienagentur bei der Wahl der gewünschten Immobilie engagieren und sie bevollmächtigen, die ganzen Formalitäten für Sie zu erledigen.
Ein detailliertes tabellarisches Verzeichnis der Reziprozitäten zwischen Kroatien und der anderen Länder können Sie auf den offiziellen Webseiten des Justizministerums finden. (Maris)